Hilfen für junge Volljährige

Hilfen für junge Volljährige

  • Betreuungsangebote nach §  41 SGB VIII
  • zum Zweck der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung
  • im Rahmen der psychosozialen Stabilisierung

Hilfen für junge Volljährige in der Wohngruppe sowie im eigenen Wohnraum

Die Hilfe für junge Volljährige ist im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs normiert und dient maßgeblich als Hilfestellung für diejenigen, die schon vor ihrem 18. Lebensjahr im Rahmen der Jugendhilfe unterstützt wurden. Es soll verhindert werden, dass aufgrund der Volljährigkeit diese Unterstützung plötzlich abbricht und dadurch die bis dato erreichten Fortschritte gefährdet werden.

 

Absatz 3 des § 41 SGB VIII sieht vor, dass die jungen Volljährigen auch nach Beendigung der Jugendhilfe noch nachbetreut werden können, um insbesondere in Notfällen und Einzelfragen Unterstützung von der gewohnten Bezugsperson zu erhalten. Die Anzahl der Kontaktstunden werden in einem Hilfeplanverfahren festgelegt. Die Nachbetreuung erhält damit auch eine zentrale Bedeutung für die Ausgestaltung reibungsloser Übergänge in andere Hilfesysteme.

 

Leistungserbringer ist die aktuelle bzw. vormalige Wohngruppe.