Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
     

VKKJ/ WG LERCHENRAIN
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Sitz:Lerchenrain 59, 04277 Leipzig
Telefon:0341/87 734 51
Fax:0341/86 075 82
Mail:WG-Lerche@t-online.de
Ansprechpartner: Frau Wunderlich
1. Grundleistungsangebote

 Integrationsangebot für Kinder/ Jugendliche im  Alter  von 4- 18 Jahren mit psychischen, physischen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen/ Behinderungen

ANGEBOTE:

Falleingansmanagement

Leistungen zur Auftragserfassung:
  • Vorstellen der Einrichtung, der Gruppe und des Betreuungsangebotes
  • ausführliches Erstgespräch mit den Eltern und dem Kind
  • Kontaktaufnahme zu relevanten Personen und Institutionen unter Berücksichtigung einschlägiger Datenschutzbestimmungen
  • individuelle Planung der Maßnahme bezüglich möglicher Ziele und Angebote der Betreuung entsprechend Beauftragung und Arbeitskonzept unter Fallzuständigkeit ASD/ Vorbereitung Hilfeplanziele
  • Aufbau eines geeigneten Hilfesystems unter Hinzuziehung externer Ressourcen
  • Motivation bei der Mitwirkung in der Hilfeplanung
  • Aufnahmegespräch zwischen ASD, Vormund, MitarbeiterIn WG, und Familie
Arbeitskonzept:

Die MitarbeiterInnen erstellen zu Beginn einer Einzelfallhilfe in einem Zeitraum von maximal 6 Wochen ein Arbeitskonzept mit dem Kind/ Jugendlichen und der Familie. Dieses basiert auf den vom ASD beauftragten Zielen, welche in Form von nachweislich  entwickelten Teilzielen herunter gebrochen werden und an Hand von  konkreten Indikatoren und Maßnahmen schriftlich dargestellt werden.

Eltern- und Familienarbeit

Die individuelle Eltern-  und Familienarbeit beträgt mindestens 3 Stunden/ 14 - tägig.
  • Wiederherstellung oder Stärkung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen;
  • Entwicklung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses für die Situation des anderen;
  • auf bestehende Spannungen und Konflikte zwischen den Kindern/ Jugendlichen und ihren Eltern deeskalierend einzuwirken, sie zu mindern oder ganz abzubauen;
  • Übernahme einer Vermittler- oder Beraterrolle der Erzieherinnen bei der Beziehungsgestaltung zwischen Eltern und ihrem Kind/ Jugendlichen, gemeinsame Suche nach Kompromissen sowie akzeptablen und realisierbaren Lösungswegen;
  • gemeinsame Suche nach Ressourcen und Lösungspotentialen in der Herkunftsfamilie sowie dem sozialen Umfeld des Kindes;
  • Stärkung und Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, der Handlungskompetenz sowie Stärkung der Eltern in ihrer Verantwortung für ihr Kind;
  • Gespräche zwischen den Eltern und Erzieherinnen über die Erziehung ihres Kindes;
  • Informationen über die Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen (Kindergarten, Schule, Lehrer, Gesundheitszustand, Wünsche, Perspektive);
  • Absprachen über Aufgaben und Schrittfolgen zu Zielen des Hilfeplanes;
  • Beratungsgespräche zu verschiedenen Thematiken (unter Absprache/ Koordination mit ASD);
  • Hilfe, Beratung, Unterstützung in verschiedenen Lebensfragen, entsprechend festgelegten HP- Zielen (Vermittlung von Beratungsstellen, Empfehlungen zu Problemlösungen etc. in Abstimmung ASD);
  • Bei Bedarf Erstellung von Geno- /Soziogrammen (Abstimmung ASD erforderlich) unter Berücksichtigung soziodynamischer Beziehungen in Familiensystemen/ Beachtung der Veränderungen (wechselnde Partnerschaften, „Patchworkfamiliensysteme“, Rollendynamik in Suchtsystemen, Subsystemveränderungen durch Fremdunterbringung von Kindern/ Jugendlichen, zirkuläre Problemlagen, Helferohnmacht „Tanz um das Problem“ etc.), Fallverständnis, dass Familiensysteme (und somit auch Genogramme) nicht statisch sind bzw. Veränderungen unterliegen und somit aktualisiert werden sollten, damit sie eine entsprechende Handlungshilfe darstellen können
  • Einbeziehung der Eltern und weiterer Familienmitglieder in das Wohngemeinschaftsleben (Unterstützung bei Hausaufgaben, gemeinsame Freizeitgestaltung, Arztbesuchen);
  • Besuche der Eltern in der Wohngemeinschaft bei Erkrankung ihres Kindes;
  • Unterstützung der Eltern zur Teilnahme an Elternabenden, Lehrergespräche
  • Eltern und Angehörige werden zu Festlichkeiten ihrer Kinder in die Wohngemeinschaft eingeladen und aktiv in die Vorbereitungen einbezogen (Geburtstag, Schulanfang, Jugendweihe, Weihnachtsfeiern);
  • wenn möglich, gehen die Kinder/Jugendlichen regelmäßig am Wochenende und in den Ferien zu ihren Eltern, Gespräche zwischen Eltern und Erzieherinnen haben das Ziel, diese Besuche positiv zu beeinflussen bzw. auszuwerten (Besuchsverlauf, Unternehmungen, Besprechen von Erfolgen und Schwierigkeiten im Umgang miteinander)
  • einmal monatlich findet in unserer Wohngemeinschaft Familientag statt.
  • die ErzieherInnen der Wohngemeinschaft praktizieren im Einzelfall bzw. Krisensituationen aufsuchende Eltern- und Familienarbeit

individuelle Einzelförderung (2h/ Woche/ Kind/ Jugendlichen)

Beschriebene methodische Inhalte sind nicht in ihrer Gesamtheit, sondern eher als Methodenpool zu verstehen, da ansonsten die individuell definierte Förderung von 2h/ Woche nicht ausreichend wäre.
individuelle lebenspraktische Befähigung und eine allgemeine Förderung der Entwicklung z.B. durch:

  1. Erlernen altersangemessener häuslicher Tätigkeiten
  2. Trainingsmaßnahmen zur Alltagsbewältigung, Umgang mit Krisen, Konflikten (Rollenspiele, Spiegeln etc.)
  3. Unterstützung im Umgang mit Geld, Einkaufen, Körperhygiene usw.
  4. Training durch wiederkehrende Aufgabenbereiche (Konditionierung)
  5. pädagogisch geplante, zielgerichtete Beziehungsangebote ► Kleinspiele, Prüfung Verhaltensbeobachtung Erfolg/ Misserfolg/ Korrespondenz
  6. Vermittlung von Normen und Werten ► bewusste Reflexion von Situationen im  Alltag/ Gruppendynamik, Konfliktverhalten, Krise interpretieren aber auch aushalten, altersgerechte Vermittlung, z.B.: Ich/ Du- Botschaften etc.
  7. Entwicklung von Zukunftsperspektiven ► Wunderfragen/ Zukunftsfragen- Abgleich, kindgerechte Wünsche/ Träume in den Vordergrund rücken, Abgleich Lebens- /Realitätsbezug Kind- Herkunftsfamilie
  8. Vorleben eines positiven Identifikationsmodells ► fortlaufende Spiegelung eigener Verhaltensmuster im Team, Selbst- und Fremdreflexion

Anregung und Beförderung einer aktiven Freizeitgestaltung

  1. innerhalb und außerhalb der WG unter Einbezug der Angebote des Sozialraumes,
  2. erlebnisorientierte Freizeiten, Wochenendausflüge (in Vorabsprachen und Festlegungen im jeweiligen Hilfeplan/ Motivation der Elternbeteiligung vorrangig)

soziales Lernen

  • Erlernen gegenseitiger Rücksichtnahme (z.B. Schlafenszeiten der Kindergartenkinder, Hausaufgabenzeit der Schulkinder/ -jugendlichen, bei individuellen Krisen und Sorgen der einzelnen Bewohner);
  • Voneinander/gegenseitiges Lernen und Helfen (z.B. ältere Schulkinder/ -jugendliche helfen Jüngeren beim An- und Auskleiden, bei der Erfüllung täglicher Pflichten, gegenseitige Unterstützung bei der Hausaufgabenerfüllung, gemeinsamer Einkauf für die Wohngemeinschaft);
  • Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit z.B. in Gruppengesprächen, während spielerischer Aktivitäten (Puppenspiel, Rollenspiel, freies Spiel), in Kleingruppen oder mit der ganzen Gruppe;
  • produktive Bewältigung von Meinungsverschiedenheiten (z.B. Ansprechen von Kritik in der Gemeinschaft, Kritik über an einzelnen Kindern/Jugendlichen, lernen Streitigkeiten ohne Gewalt auszutragen, Gerechtigkeitssinn entwickeln und praktizieren);
  • Erwerb von Handlungs- und Lernkompetenzen in differenzierten Alltagssituationen (z.B. lebenspraktische Befähigung, Ortskenntnisse, Kritikfähigkeit, Beförderung der Selbständigkeit, Verlässlichkeit bezüglich Vereinbarungen);
  • gegenseitige Akzeptanz z.B. unterschiedliche Freizeitinteressen, Freunde, Behinderung etc.

Umsetzung im Alltag der Wohngemeinschaft

  • zielgerichtet geplant:
    1. in Einzel-, Kleingruppen- und Gruppengesprächen und
    2. Aktivitäten, Spielsituationen, lebenspraktische Aktivitäten etc.
  • situativ im Alltagsablauf der Wohngemeinschaft:
    1. ErzieherIn bestärkt, befördert oder interveniert,
    2. wirkt deeskalierend in der Situation
    3. Gespräche mit Kindern/Jugendlichen über die Situation;
    4. Erarbeitung, wenn erforderlich, alternativer, adäquater Lösungsansätze

sozial - emotionale Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • pädagogisch geplante, zielgerichtete Beziehungsangebote:
    • Vorleben eines positiven Identifikationsmodells, Lernen am Modell;
    • Vermittlung von Normen und Werten;
    • Entwicklung von Zukunftsperspektiven;
    • Erwerb und Training von „Ich“ — Kompetenzen
  • Erlernen und Einüben von Eigenreflexion durch Einzelgespräche, Gesprächsgruppen und in Rollenspielen:
    • Hilfe bei der Einschätzung und Beurteilung der eigenen und familiären Situation;
    • Verdeutlichung und Klärung von verschiedenen Rollen einschließlich sozialer Verhaltensweisen, z.B. Erwachsener - Kind, Mädchen - Junge, Anführer- Außenseiter
  • Situationsbezogene, auf die momentanen emotionalen Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Kontakte, z.B. Körperkontakt - in den Arm nehmen, Massage, Gespräche, autogenes Training
  • Unterstützung der Kommunikation und Kooperationsfähigkeit
  • Klar strukturierter Tagesablauf und gemeinsam aufgestellte Regeln als Rahmen für:
  • spielpädagogische Angebote und Aktionen, welche die Möglichkeit bieten regelorientiertes Verhalten und die Balancen zwischen Spaß und Disziplin zu erlernen dienen dem Entdecken von Neigungen und Interessen, der Auseinandersetzung mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt;
  • Förderung von Phantasie und Kreativität:
  • Sammeln von Erfahrungen durch Erlebnisse in der Natur;
  • Gruppenübergreifende Projektarbeit (Feste, Theaterspiel, kreatives Gestalten, Sport, Backen, Kochen),
  • jahreszeitlich abgestimmte kreative und musische Angebote,
  • Begleitung in Krisensituationen:
    • regelmäßige Durchführung gruppenübergreifender Angebote und auswärtiger Aktivitäten; ► methodischer Rahmenwechsel , wie z.B. „Freizeitreiten- Verbesserung der Sinnes- und Körperwahrnehmung, Umgang mit den Pferden - Förderung des Selbstbewusstsein, der Gruppenfähigkeit, Lernen des Umgangs mit Natur und Tieren“, Gruppenfahrten
    • Krisenintervention, z.B. durch Einzelgespräche, Rollenspiele, Gruppengespräche;
    • Kooperationsbeziehungen zu externen Fachdiensten/-einrichtungen in Absprache ASD/ Vormünder, auch um Krisensituationen zu nutzen, zu vermitteln und Eltern/Kinder zu begleiten

Verselbständigung und Alltagsbewältigung

  • Führung eines Haushaltsbuches, zielgerichteter Förderplan als Bestandteil des Arbeitskonzeptes (Abgleich Verselbständigungsprofil ASD/ Vormund),
  • selbständige Planung und Erledigung hauswirtschaftlicher Pflichten / BetreuerIn hat eher Beobachtunsfunktion und steht dem Jugendlichen beratend zur Seite (Fehlerlernen etc.),
  • Erlernen und Strukturieren lebenspraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten: z.B. Einkaufen, Kochen, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Aufräumen und Putzen, kleinere Reparaturen, Umgang mit Werkzeug;
  • schrittweise Übernahme von Diensten und Verantwortlichkeiten;
  • Hilfe bei der Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes im Lebensfeld eines Kindes/Jugendlichen, z.B. mit Freunden, Vereinen;
  • Heranführen an Werte und Normen und Üben von Konfliktlösungsstrategien; (siehe auch Pkt.: 5.4.)
  • Zulassen relativer Eigenständigkeit der Jugendlichen, auch losgelöst von eventuellen eigenen Vorstellungen der Umsetzbarkeit eigenständiger Lebensentwürfe,
  • dezente annehmende und erklärende Kontrolle mit klar definierten Auswertungsmechanismen,
  • selbständige Verwaltung und Planung des Verpflegungsgeldes (Auszahlung einzelfallorientiert gestaffelt bis 1mal monatlich)
  • „Selbstevaluationsbogen“ des ASD zur Nutzung Selbst-/ Fremdwahrnehmung auch kleinschrittig
  • selbständiger Bekleidungseinkauf
  • Wohnraumsuche

Gesundheitssorge

Die Befähigung der Eltern/ Familien, regelmäßige Arztbesuche und Facharztkonsultationen mit ihren Kindern/ Jugendlichen wahrzunehmen ist Zielstellung der Wohngruppe Lerchenrain. Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:

  1. schrittweise Sensibilisierung der Eltern/ Familien für die Gesundheitssorge (Einsicht/ Verständnis/ Akzeptanz)
  2. Vermittlung von Aufklärungsmöglichkeiten bzw. Facharztkonsultationen für die Eltern/ Familien über Begleiterscheinungen, gerade bei multiplen Krankheitsbildern
  3. Motivation der Eltern/ Familien zur Kontrolle/ Ableistung von Impfungen/ Vorsorgeuntersuchungen (Berücksichtigung evtl. innerfamiliärer Hintergründe/ Religion, Glaubensgemeinschaften etc.),
  4. bei Nichtableistung bzw. zeitweiser Überforderung der Eltern/ Familien Begleitung durch Betreuer der Wohngruppe

Sind stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern/Kliniken erforderlich, werden die betreffenden Kinder/Jugendlichen von ihren Erzieherinnen, aber auch den Kindern und Jugendlichen unserer Wohngemeinschaft besucht mit dem Ziel, vorrangig die Eltern zu Besuchen etc. in die Leistungsverantwortung zu nehmen..

individuelle heilpädagogische Förderung

Kinder im Vorschulalter bereiten wir individuell auf die schulischen Anforderungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten vor, in dem wir zusätzlich Elemente der heilpädagogischen Frühförderung einbeziehen, wie:

  1. Förderung der Motorik, willentlicher Qualitäten, Konzentration;
  2. Entwicklung und Förderung der Kognition - altersentsprechendes Allgemeinwissen; Förderung kognitiver Fähigkeiten und Fertigkeiten;
  3. Musische und rhythmische Förderung;
  4. sprachliche Förderung und Förderung der Kommunikationsfähigkeit;
  5. Verhaltenserziehung;
  6. lebenspraktische Bildung und Förderung lebenspraktischer Handlungskompetenzen sowie
  7. zielgerichtetes, ressourcenangelehntes Spielen.

Die Häufigkeit und Umsetzung entscheidet die Indikation des Einzelfalles und wird im Hilfeplan/ Arbeitskonzept gemeinsam mit dem ASD, Kind und Familie geregelt.

  1. Sinnes- und Entspannungsübungen, Autogenes Training, Massagespiele;
  2. Einsatz von Entspannungstechniken, autogenes Training, Atemübungen, Einsatz von Farben und Musik zur Entspannung
  3. Mitmach- und Phantasiegeschichten;
  4. Stegreifspiele;
  5. basale Stimulation;
  6. bildnerisches Gestalten mit dem Bezugsbetreuer (Modellieren mit Gips, Wachs, Ton, Arbeit mit verschiedenen Arten von Materialien);
  7. heilpädagogische Sprachförderung zur Verbesserung des Wortschatzes, der Mundmotorik, der Schreib- und Lesefertigkeit
  8. Bewegungsübungen zur Verbesserung der Körperwahrnehmung durch Übungen der Motoriksensibilisierung,
  9. musikalisch - rhythmische Förderung/Koordination
  10. Ausdauer- und Konzentrationstraining/ Entspannungstraining,
  11. Förderung motorischer Fähigkeiten,
  12. Verhaltenserziehung und Verhaltenstraining (Rollenspiele, Rollentausch, Spiegeln, Reflexion, Schulung eigener Wahrnehmungskompetenzen etc.)
  13. sprachlicher Förderung, Schulung der Kommunikationsfähigkeiten,
  14. Motorik, Rhythmik, Körperwahrnehmung/ -koordination,
  15. lebenspraktische Bildung und Handlungskompetenz sowie

Förderschwerpunkte der Spielpädagogik, Bewegungspädagogik und des erlebnispädagogisch- orientierten Arbeitsansatzes:

  1. Förderung der Aufnahme, der Selbständigkeit, des Mittunkönnens, der Erlebnisfähigkeit;
  2. Erhaltung von Fähigkeiten und Kompetenzen z.B. Malen, Puzzle, Gesprächsleitung bei Gruppengesprächen;
  3. Ausgleich zum Alltag schaffen (Freude am Leben);
  4. Hilfe geben bei der Verdeutlichung von Eindrücken;
  5. Unterstützung und Förderung von Sonderbegabungen und Interessen (z.B. sprachlicher, musischer, kreativer und/ oder motorischer Bereiche);
  6. Schaffung und Erhaltung eines sinnvoll strukturierten Tageslaufes anhand individueller Einzel- bzw. Zielvereinbarungen.

Förderung von Kinder/ Jugendlichen mit autistischen Zügen:

  1. Akzeptanz der Lebenslage des Kindes und der Lebenswelt;
  2. Aushalten und Verstehen des Kindes mit seinen Verhaltensweisen;
  3. Aushalten und Verstehen von Krisen, Rückschlägen und Konflikten des Kindes;
  4. Aushalten und Verstehen durch die anderen Kinder der Wohngemeinschaft;
  5. Gestalten der erzieherischen/begleitenden Angebote und Erlebnisse auf der Grundlage familienähnlichen Charakters;
  6. Betreuung in individuell gestalteten Situationen und Angeboten, d.h. flexibles umfassendes und kompetentes Betreuungssystem;
  7. Einzelfallzuwendung sichert eine individuelle emotionale und soziale Unterstützung für Kinder mit autistischen Zügen und deren Eltern;

Die Vernetzung von Unterstützungsmöglichkeiten (Beauftragung ASD vorausgesetzt) ist unabdingbar, d.h. Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Beratungsstellen (Autistische Tagesklinik) und Elternhaus sind wesentlicher Bestandteil des (Social) Supports.
Die Leistung der Wohngruppe berücksichtigt Aussagen, wie z.B.:

  • zu (Eigenheiten), persönlichkeits- entwicklungsbedingten individuellen Eigenschaften (Gegebenheiten), Interessen, sowie Entwicklungsstand des Kindes,
  • zur heilpädagogischen Frühförderung bestimmter funktioneller Schwächen,
  • zum Wahrnehmungs- und Assoziationslernen sowie zum instrumentellen Lernen bzw. operanten Konditionieren,
  • zur engen Zusammenarbeit der am Prozess Beteiligten,
  • zu den Förderschwerpunkten in den Bereichen Wahrnehmung, Sprache und Kommunikation, Sozialverhalten, Hygiene, Bekleidung und Nahrung, Motorik sowie schulische Fertigkeiten und
  • zur präzisen Strukturierung der Lebensbereiche eine räumliche Strukturierung, Gruppenstruktur, Tagesstruktur, Strukturierung einzelner Handlungs- bzw. Lernabläufe.

Die Umsetzung erfolgt durch:

  • Motivationshilfen bei alltäglichen Anforderungen (Hygiene, An-/ Auskleiden, Essen/ Trinken etc.),
  • Berücksichtigung mechanisiert- konditionierter Handlungsmuster,
  • Ermöglichung und Erleichterung der verbalen und nonverbalen Verselbständigung mit der sozialen Umwelt;
  • Verständnis für die Notwendigkeit sozialer Regeln; Anpassungsbereitschaft und Anpassungsfähigkeit,
  • Verminderung von Ängsten, Spannungs- und Erregungszuständen,
  • Umsetzung von Einsichten und Absichten in eine gezielte Steuerung der Willkürmotorik,
  • individuell gestaltete Freizeitangebote, um ein Zurückfallen in Stereotypen, Rituale oder zwanghafte Selbststimulationen zu vermeiden,
  • Anregungen geben und Aktivitäten bieten, mit denen die Interessenschwerpunkte weiterentwickelt werden können (z.B. musische und künstlerische Interessen),
  • situative Vermittlung von Alltagssituationen, in denen neue Reize verarbeitet werden können,
  • Abgleich von Sinnhaftigkeit der Generalisierung sozialer Integration und Kommunikation im gemeinsamen Gruppenerleben zur Vermeidung von Überforderung

Strukturhilfen sind u.a.:

  1. Tagespläne/Tagesteilpläne/ Wochenpläne = Zeitverständnis
  2. Unterstützung der Kommunikation durch Einsatz von Bildkarten, Symbolen u.a. = Sprachverständnis
  3. verschiedene Freizeitvarianten in einem Heft/ Katalog zur Auswahl
  4. Strukturierung in der Selbständigkeit, z.B. durch gemeinsames Erstellen von Wegplänen („Wie gehe ich am besten dorthin?“)
  5. Pläne zu den Themen: Was ziehe ich an?/ Hygiene/ Essenzubereitung/ Schrankordnung (Symbole an Schrankflächen, was gehört wohin?)

schulische Förderung und Integration

Zielstellung der Wohngruppe ist vorrangig zur Befähigung der Eltern/ Familien bei der Verantwortungswahrnahme der schulischen Förderung ihrer Kinder beizutragen. Die Leistungen verstehen sich somit als Unterstützungsengagement und werden folgendermaßen erbracht:
  • Realisierung einzelfallbezogener Fördermaßnahmen in verschiedenen Bereichen (Bsp.: Ausdauer, Konzentration, Wahrnehmung, Sprache, ...) unter Beteiligung/ Information der Eltern/ Familien,
  • Kontrolle der Hausaufgaben und des Lernerfolges/ Absprachen und Einhaltung von Verbindlichkeiten mit Lehrern (z.B. durch Gegenzeichnen des Hausaufgabenheftes);
  • Kontakte zu LehrerInnen und Zusammenarbeit mit Schulen durch Gespräche, Problemerfassung und Planung der Zusammenarbeit u.a.a. gemeinsam mit den Eltern;
  • Unterstützung und Förderung bei schulischen Aufgaben, Vermittlung von Techniken des Lernens mit dem Ziel der Motivation und effektivem Umgang mit Zeit;
Hauptzielstellung ist immer Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuches bzw. die schulische bzw. berufsschulische Integration.
  • Förderung der Arbeitshaltung und Motivation ► tägliche strukturierte Begleitung des Kindes bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben, Kontrolle der Hausaufgaben und des Lernerfolges (z.B. Lesen, Nachschrift), Beteiligung/ Interesse zur Hausaufgabenerledigung fördern, kontinuierliches Einfordern der Elternmitwirkung, auch unter Verweis auf HP- Ziele
  • Absprachen und Überprüfung von Verbindlichkeiten mit Eltern und LehrerInnen ► gegengezeichnetes Hausaufgabenheft, Befähigung der Elternverantwortung, eigene Schulerfahrungen/ kognitive Grenzen der Eltern berücksichtigen,
  • gezielte Einzelförderung bei besonderen Schwierigkeiten, wie z.B. Teilleistungsstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten  ► Beachtung von Tageszeit- Leistungszyklen, Abklärung/ Vermittlung von Alternativlösungen bzw. Strukturmustern, Abgleich/ Grenzsetzung ADS/ ADHS, Ordnungsprinzipien bei autistischen Zügen, Ursachenklärung, Kontakte zu LehrerInnen und Zusammenarbeit mit Schulen durch Gespräche, Problemerfassung und Planung der Zusammenarbeit  gemeinsam mit den Eltern

⇒ Schulverweigerung:

  • Nutzung alternative Schulprojekte (Take Off, Youth Start, Netz kleiner Werkstätten),
  • einzelfallbezogene Interventionsplanung gemeinsam mit ASD/ Vormund und Bildungsagentur,
  • Re- Integration in den Schulalltag über Einsteigerklassen, z.B. FÖZ. f. EH,
  • intensive Zusammenarbeit mit Schulen (Lehrergespräche, Elternabende), dabei die Eltern einbeziehen und aktiv in den Prozess involvieren
  • Entwicklung und Vorbereitung auf schulische/ berufliche Zukunftsperspektiven (z.B. auch Schulwechsel, Jugendberufshilfe, überbetriebliche Fördermaßnahmen etc.)

Berichtwesen und Dokumentation

Die fallführende Mitarbeiterin der Wohngruppe dokumentiert den fallbezogenen individuellen Entwicklungsverlauf, die erbrachten Leistungen unter Gewährleistung der Bestimmung des Sozialdatenschutzes, wie z.B.:

  1. Eintritts- und Austrittsanzeige;
  2. Arbeitskonzepterstellung mit der Familie und fortlaufende Ziel-Ergebnisanalyse,
  3. interne Dokumentation der erbrachten Leistungen/ Leistungsdokumentation (Kind, Eltern, Lehrer, Umfeld);
  4. Hilfeplanberichte im Rahmen der Grundleistung und vom ASD abgeforderte Berichte entsprechend Entgeltbeschluss
  5. fortlaufende Sachstandsberichte zur Fortschreibung HP/ AK unter Einbezug der definierten Ziele (Verhaltensbeobachtung, Förderungskomponenten, schulische Entwicklung, Interaktion in der Gruppe/ soziales Umfeld etc.) im Rahmen der Grundleistung
  6. Vollmachten/Einverständniserklärungen/Schweigepflichtsentbindungen;
  7. jährlicher Qualitätsbericht

Krisenintervention
  • Erarbeitung präventiver Maßnahmen mit den Familienmitgliedern,
  • Reflexion der Ursachenvariablen zur zukünftigen Vermeidung, zeitnahen Gegensteuerung/ „Krise als Chance für Veränderung“,
  • Vermittlung von Deeskalations-/ Konfliktkompensationstechniken (reflexiv, mediativ etc.) bzw. Nutzung derer,
  • Nutzung/ Rückversicherung Fachberatung/ externes Fallcoaching (nicht entgeltfinanziert) / -supervision,
  • Anregung eventueller Veränderung HP- Ziele in Kooperation ASD, Eltern/ Vormünder etc. bei sich verändernder Fallsituation,
  • Überprüfung Bezugserziehersystem/ Teamrollen, Projektionsmuster etc.,
  • Thematisierung in Beteiligungsgremien, Beschwerdemanagement, Gruppenrunde etc.,
  • Abklärung von Erwartungshaltungen, Eltern-/ Familienauftrag/- beteiligung zur Krisenintervention,
  • Transaktionsanalyse, „Schulz von Thun“, Harvard Konzept
  • auf bestehende Spannungen und Konflikte zwischen den Kindern/ Jugendlichen und ihren Eltern deeskalierend einzuwirken, sie zu mindern oder ganz abzubauen;
  • Übernahme einer Vermittler- oder Beraterrolle der ErzieherInnen bei der Beziehungsgestaltung zwischen Eltern und ihrem Kind/ Jugendlichen, gemeinsame Suche nach Kompromissen sowie akzeptablen und realisierbaren Lösungswegen

Vernetzung

allgemeines Einzelfallmanagement/ Case- Management

  1. Arbeit und Forcierung eines klientenspezifischen Netzwerkes an Hilfen mit Steuerung über Wohngemeinschaft;
  2. Schaffung einer Atmosphäre, welche von Sicherheit, Schutz, Geborgenheit und Wärme geprägt ist;
  3. Settings/ Arbeitsansätze/ Gespräche zur Entwicklung/ Förderung/ Stabilisierung der Persönlichkeit/ Individualität der Kinder/Jugendlichen;
  4. Angebot, Aufbau, Stabilisierung verlässlicher und belastbarer Beziehungen zu Erwachsenen und anderen Kindern/Jugendlichen;
  5. Erarbeitung von Helfersystemen orientiert am jeweiligen Einzelfall

Integrative-/ familienorientierte Netzwerkarbeit

  • Prüfung und Aktivierung innerfamiliärer Ressourcen mit dem Ziel ein tragfähiges soziales Netzwerk zu schaffen/ Unabhängigmachen von öffentlicher Hilfe,
  • Unterstützung des Aufbaus eines Netzwerkes im Sozialraum, Anbindung der Familie an sozialräumlich- und problemorientierte Hilfeleistungen, z.B. Beratungsstellen, Freizeit- und Kulturvereine, offene Jugendarbeit, Migrationsstellen etc.,
  • Möglichkeit der Erstellung individueller Netzwerkkarten entsprechend Arbeitskonzept bzw. Unterstützung ASD,
  • MitarbeiterInnen arbeiten in Gremien auf verschiedenen Ebenen mit (Arbeitsgruppen, IGFH, Stadtteilgruppen, Netzwerk Kinderschutz)

allgemeine Netzwerkpartner

Die Träger unserer Netzwerkarbeit, Kinder- und Jugend- Psychiatrie Wundtstraße sowie Autismusambulanz Emilienstraße befinden sich am Rande der Südvorstadt, das Parkkrankenhaus im Leipziger Süden. Im Stadtbezirk Süd befinden sich folgende Schulen mit denen einzelfallbezogen kooperiert wird:

  1. Grundschulen;
  2. Haupt- und Mittelschulen;
  3. Gymnasien mit verschiedenen Profilen;
  4. Ernst Zinna Lernförderschule;
  5. Albert Schweitzer Schule (FS);
  6. Schule für geistig Behinderte am Thonberg;

Im Bereich der Freizeitgestaltung unserer Kinder und Jugendlichen kooperieren wir mit:

  1. Haus Steinstraße e.V.
  2. Radio Verein Leipzig e.V.
  3. Leipziger Kinderbüro e.V.
  4. DRK
  5. Freizeitzentrum am Mühlholz
  6. Werk II e.V.
  7. City Kids e.V.
  8. Freizeittreff Lößnig sowie
  9. verschiedene Sportplatzanlagenbetreibern, Schwimmhallen

Personal: 4,26 VzÄ (zusätzlich 0,2 VzÄ Teamleiteranteil) mit Qualifikationen:
  • staatlich anerkannte/r Diplom SozialarbeiterIn/ SozialpädagogIn mit Zusatzqualifikation „Gordon Familientraining“
  • staatl. anerk. ErzieherIn i.A. Bachelor of Social Work
  • staatl. Anerk. Erzieherin mit Zusatzqualifikation Heilpädagogin
  • FK für soz. Arbeit

Kapazität:

8 Plätze Mädchen und Jungen 4 -18 Jahre


Räume:
  • 2 Zweibettzimmer,
  • 1 Einbettzimmer
  • 1 Dreibettzimmer
  • 1 Entspannungsraum/ Beratungsraum
  • 1 Büro,
  • 1 Küche,
  • 1 Gemeinschaftsraum,
  • Bäder,
  • 314,4 m² Freifläche
2. individuelle Sonderleistungen

keine

3. Konzeptioneller Ansatz (Schwerpunkte)

Grundanliegen unserer sozialpädagogischen Arbeit in der Wohngruppe ist es, Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Familien Leben können und wollen, eine einzelfallorientierte Hilfe anzubieten und die Reintegration des Kindes/ Jugendlichen in die Familie und ins bisherige Lebensumfeld zu ermöglichen. Ist dieses nicht möglich, so ist unser oberstes Ziel die Entwicklung einer alternativen Perspektive (Pflegeeltern, Erziehungsstelle oder Aufbau eines selbständigen Lebens).

Wir entwickeln für jeden Einzelfall ein individuelles Betreuungsarrangement mit allen Beteiligten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens und gewährleisten die im Einzelfall erforderliche spezifische Flexibilität durch die flexible Vernetzung von stationären und ambulanten Betreuungsangeboten.

Die enge Zusammenarbeit und Einbeziehung der Eltern und/oder anderen Bezugspersonen sind für das Gelingen und Umsetzen der vorgenannten Zielsetzungen unerlässlich. Sie sind Voraussetzung, um die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken, zu stabilisieren oder wieder herzustellen, sie beim Lösungsprozess zu unterstützen, ohne ihnen Verantwortung abzunehmen.

Die Kinder und Jugendlichen erleben und erfahren in unserer Wohngemeinschaft individuelle Annahme, Anregung, Beratung, Unterstützung und Begleitung. So ist es möglich, die notwendige Kontinuität sowie falladäquate Beziehungsgestaltung zu sichern. Die bereits vorhandenen Lebensorientierungen, Handlungsmuster und Kompetenzen der Kinder/Jugendlichen und deren Familien, die sie bei ihrer bisherigen Lebensbewältigung entwickelt haben, sind Grundlagen auf denen unsere sozialpädagogische Arbeit und Einflussnahme aufbaut.

Kinder/Jugendliche erhalten im Rahmen der Vorschul- und schulischen Förderung neben Schularbeitshilfen auch Unterstützung bei der Lösung schulbezogener Probleme und Konfliktsituationen.

Die Gestaltung der Alltagsabläufe und des Lebens in unserer Wohngemeinschaft orientieren sich an denen einer Familie. Das Leben in unserer Wohngemeinschaft soll einer Verbindung zwischen größtmöglicher Normalität des gemeinsamen Alltages und einem professionell betreuten Lebens- und Lernfeldes bilden. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Arbeit mit Geschwisterkindern. Unser Anliegen besteht darin, wenn möglich eine Reintegration in die Herkunftsfamilie zu erreichen oder eine andere Perspektive mit den Kindern und Jugendlichen zu entwickeln (Pflegefamilie, Erziehungsstelle).

Die Kinder/Jugendlichen benötigen  den  „Schonraum“  der Gemeinschaft ebenso wie die Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Teams, um drastische und belastende Erfahrungen aufarbeiten zu können.

Bei der gemeinsamen Planung und Organisation der Alltagsabläufe erfahren die Kinder/ Jugendlichen von ihren Erziehern/Betreuern Anleitung, Rückhalt, Sicherheit, Verbindlichkeit, Geborgenheit, Anerkennung und Bestätigung, immer mit dem Ziel der Förderung zur selbständigen Persönlichkeitsentwicklung.

Die Einflussnahme erfolgt unter anderem durch Methoden der sozialpädagogischen und heilpädagogischen Einzel- und Gruppenarbeit. Wir sichern eine bedarfsgerechte einzelfallbezogene Betreuung, welche sich an Ansatz und „Hilfen aus einer Hand“ orientiert. Dabei ist der Einbezug und die Motivation der Herkunftsfamilie in jeder Phase der Hilfegestaltung wesentlicher methodischer Bestandteil.

Vor, während oder nach der Beendigung in der WG können auf der Grundlage des Hilfeplanes auch weitergehende Betreuungsformen entstehen, wie ambulante Eingliederungshilfe, Erziehungsbeistandschaft, systemische Familienberatung, usw., die von den Mitarbeiterinnen der WG und von den MitarbeiterInnen des ambulanten Pools des VKKJ erbracht werden können.

Weiteres Anliegen unserer sozialpädagogischen Arbeit in der Wohngruppe ist es, Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Familien Leben können und wollen, eine einzelfallorientierte Hilfe anzubieten und die Reintegration des Kindes/ Jugendlichen in die Familie und ins bisherige Lebensumfeld zu ermöglichen. Ist dieses nicht möglich, so ist unser oberstes Ziel die Entwicklung einer alternativen Perspektive (Pflegeeltern, Erziehungsstelle oder Aufbau eines selbständigen Lebens).

Bei der gemeinsamen Planung und Organisation der Alltagsabläufe erfahren die Kinder/ Jugendlichen von ihren Erziehern/Betreuern Anleitung, Rückhalt, Sicherheit, Verbindlichkeit, Geborgenheit, Anerkennung und Bestätigung, immer mit dem Ziel der Förderung zur selbständigen Persönlichkeitsentwicklung. Grundlage unserer Arbeit ist der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen den Kindern/ Jugendlichen und den Betreuerinnen.

Die bereits vorhandenen Lebensorientierungen, Handlungsmuster und Kompetenzen der Kinder und deren Familien, die sie bei ihrer bisherigen Lebensbewältigung entwickelt haben, sind Grundlagen auf denen unsere sozialpädagogische Arbeit und Einflussnahme aufbaut.

Wir wollen durch soziales Lernen in der Gruppe und Förderangebote die Entwicklung des Kindes stabilisieren und damit seine psychosozialen Kompetenzen, aber auch Selbsthilfepotentiale stärken, ihm über das bisherige Bezugssystem hinausgehende Erfahrungswelten sowie Bewältigungsformen für belastende Situationen vermitteln sowie Maßstäbe zur Orientierung für sein Handel und Verhalten aufzeigen.

Die Gestaltung der Alltagsabläufe und des Lebens in unserer Wohngemeinschaft orientieren sich an denen einer Familie. Das Leben in unserer Wohngemeinschaft soll einer Verbindung zwischen größtmöglicher Normalität des gemeinsamen Alltages und einem professionell betreuten Lebens- und Lernfeldes bilden. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Arbeit mit Geschwisterkindern. Dies impliziert, dass eine Trennung von Geschwistern generell vermieden wird bzw. vermieden werden soll. Unser Anliegen besteht darin, wenn möglich eine Reintegration in die Herkunftsfamilie zu erreichen oder eine andere Perspektive mit den Kindern und Jugendlichen zu entwickeln (Pflegefamilie, Erziehungsstelle).

Die Kinder/Jugendliche benötigen den  „Schonraum“ der Gemeinschaft ebenso wie die Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Teams, um drastische und belastende Erfahrungen aufarbeiten zu können.

4. Maßnahmen der Qualitätssicherung

Strukturqualität

Die Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung beziehen sich zunächst auf den Bereich der Strukturqualität. Dazu ist anzuführen, dass die kommunalen Fachstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in der Arbeit des VKKJ generell Berücksichtigung finden.
Weiterhin werden die Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzepte des VKKJ realisiert, die auch verbundinterne Fortbildungen für alle Mitarbeiterinnen gemäß eines jährlich zu überarbeitenden Fortbildungsplan beinhalten.

  1. Die Qualitätsorientierung der Mitarbeiterinnen zeigt sich darüber hinaus in ihren fachlichen Ausbildungen und spezifischen Fortbildungen und Zusatzqualifikationen.

Als strukturelle Qualitätsmerkmale verstehen wir:

  • klare Konzeptstruktur der WG
  • Bereitstellung und Führung des WG-Budgets durch innerbetriebliche Regelungen für den Umgang mit Finanzen
  • die Beschäftigung von Fachkräften und deren Kontinuität
  • die Lage und Ausstattung der WG
  • die vorhandenen Räume
  • das zur Verfügung stehende angrenzende Außengelände mit Spiel- und Sportanlagen
  • Dokumentation des Hilfeprozesses/ Führung von Betreuungsakten

Die genannten Schlüsselprozesse und Qualitätsmerkmale werden durch entsprechende Maßnahmen und Instrumente gewährleistet:

Supervisionsformen:

  • Fallsupervision entsprechend nach Anlass/ Krise/ Perspektivänderung / -klärung und  Bedarf nach erweiterter Sichtweise durch externe Supervision, mindestens 2h/ Fall/ Jahr
  • wesentliche Fallkonstellationen werden bei Bedarf in soziodynamischen Abgleich gebracht (Soziogrammarbeit, Abgleich Beziehungs-/ und Erwartungshaltungen)

Arbeitsprinzipien, Leitbild und Bedarfsanpassung der fachlichen Ausrichtung, durch:

  • Planung der Beratungen und deren Inhalte erfolgt in Rahmen-/Abschnittsplänen (meist im Abgleich laufender Hilfen), Monatsplanungder Teams;
  • Teamleiterinnenberatung - Anleitung, Beratung über verbundinternen Aufgaben sowie Kontrolle des Erfüllungsstandes (1 x monatlich); unter Teilnahme/ Leitung Fachbereichsleiter
  • Praxisreflexionen zwischen Mitarbeiter und Teamleiterin als fachliche Begleitung beim Aufbau neuer Leistungsangebote (flexible, ambulante Hilfen) bzw. spezifischen Leistungen im Einzelfall;
  • Dokumentationen/Protokolle werden über alle Teamleiterinnen-/ Teamberatungen angefertigt;
  • Innerbetriebliche/ interne Festlegungen und Regelungen - Fixierung von für alle Mitarbeiter verbindlichen. Handlungs- und Verfahrensweisen mit dem Ziel die Bewältigung inhaltlicher wirtschaftlicher, struktureller, kommunikativer und organisatorischer Aufgaben sowie die Regelung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu sichern.

Die pädagogische Leitung vor Ort (Leipzig) hat die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung der Leistungs- und Qualitätsentwicklung/ -sicherung entsprechend der Vereinbarung § 78 a-g KJHG und sichert u.a. durch Anleitung der MitarbeiterInnen, Praxisberatung und Teambesprechungen zu.


Prozess-/ Verfahrensqualität

Hier ist besonders die Auftragsklärung und Kooperation mit der/ dem verantwortlicher/n ASD-Mitarbeiter/in im konkreten Einzelfall anzuführen sowie durchgängig die Kooperation und Beteiligung aller an der Hilfe Mitwirkenden.

Die systematische Leistungs-/ Falldokumentation und die Anfertigung von Hilfeplanberichten/ Sachstandsberichten in Vorbereitung auf die Hilfeplankonferenz bilden weitere Qualitätsmerkmale dieses Bereichs. Kennzeichnend für eine fachlich fundierte pädagogische Arbeit sind darüber hinaus die ganzheitlich- systemische Sicht- und Arbeitsweise in den täglichen Abläufen sowie der Aufbau von flexibel- individuell ausgestalteten Hilfearrangements. Eine Evaluation der Leistungen findet durch den ASD und den VKKJ mittels eines standardisierten Rasterbogens statt.

→ Information bei sich verändernder Fallsituation

Bei sich verändernden Fallsituationen verpflichten sich die Mitarbeiter der Wohngruppe unverzüglich entsprechende Informationen an die fallzuständige ASD- MitarbeiterIn weiterzuleiten, um in der Folge entsprechende Maßnahmen (Kriseninterventionsmethoden, veränderte Hilfeplanziele, Art und Umfang der Betreuungsleistung etc.) abzusprechen bzw. zu koordinieren.

→ Schutz des Kindeswohls

In der Zusammenarbeit mit der Familie und dem Allgemeinen Sozialdienst/ der Jugendgerichtshilfe werden zur Sicherung des Kindeswohls neben dem Hilfeplan insbesondere auch die in der Stadt Leipzig bestehenden Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls (Teilfachplan Hilfen zur Erziehung, DA „Schutz- und Kontrollkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung“, trägerinterne Regelungen zum Umgang mit § 8a SGB VIII) durch den Leistungserbringer umgesetzt. Dies beinhaltet u.a. eine Garantenstellung über Handlungspflichten der sofortigen Informationsvermittlung bei sich abzeichnender oder erfolgter Kindeswohlgefährdung an den ASD im Rahmen der Leistungserbringung lt. Hilfeplan.
Zusätzlich erarbeiten die Mitarbeiterinnen spezielle Schlüsselsituationen, die fall- bzw. leistungsorientiert Zielvorgaben, methodische Untersetzung sowie messbare Kennziffern (Indikatoren) formulieren und Untersuchungszeiträume festlegen. Die fortlaufende Evaluation der Leistung erfolgt einerseits in der Auswertung benannter Schlüsselsituationen sowie über thematisch- definierte Zielgruppenbefragungen.

HP- Verfahren/ Zieloperationalisierung:

  • Absicherung praxisorientierter Arbeitskonzepte (inh. von 6 Wo. gemeinsam mit Kind/ Jugendlichen, Familie),
  • ergebnisorientierte Auftragserfassung,
  • Indikatorenabgleich/- evaluation

Dokumentation:

  • klientenbezogene Aktenführung mit lückenloser Dokumentation, Netzwerkarbeit, Gesundheitssorge, Kontakte mit anderen Fachdiensten etc.
  • monatliche Leistungsdokumentation
  • Hilfeplanberichte im Rahmen der Grundleistung und vom ASD abgeforderte Berichte entsprechend Entgeltbeschluss
  • fortlaufende Sachstandsberichte zur Fortschreibung HP/ AK unter Einbezug der definierten Ziele (Verhaltensbeobachtung, Förderungskomponenten, schulische Entwicklung, Interaktion in der Gruppe/ soziales Umfeld etc.) im Rahmen der Grundleistung
  • sofortige Information bei sich verändernder Fallsituation

Konzept- und Innovationsqualität

Wesentlicher Bestandteil der Konzept-/ Innovationsqualität ist die Überprüfung des Angebots auf Praxisrelevanz und die stetige, bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Leistung im Abgleich zu Bedarfsmessungen in der Region. Kennziffern, wie:

  • Anzahl der Anfragen,
  • soziale Daten/ Trends,
  • Sozialisationsmuster, Veränderungen in Leistungsansprüchen SGB VIII/ SGB XII/ ALG II etc. oder
  • sozialräumliche Verschiebungen/ Manifestierung Sozialstatus im Gemeinwesen/ Bevölkerungsstrukturen

spielen dabei eine wesentliche Rolle. Umgesetzt wird dies u.a. über Fortbildungen, Kooperation Jugendhilfeplanung, fachspezifische  Auseinandersetzung mit dem Jugendamt (speziell Fachabteilung HzE und ASD) oder der Teilnahme an themenorientierten Workshops u.ä. Daneben ist die Flexibilisierung der gesamten Hilfen des Trägers als Qualitätsentwicklungsmerkmal angezielt.


Ergebnisqualität

Im Rahmen der Ergebnisqualität wird einzelfallorientiert kontinuierlich überprüft, ob die Umsetzung der Hilfeplanziele (Führung eines selbstbestimmten Lebens, Erhalt des sozialen Umfeldes, Aufspüren und Entwickeln der Ressourcen des Adressaten usw.) erfolgt ist.
Dazu gehört ebenso die Überprüfung, ob in Veränderung zur Ausgangslage positive Lebensbedingungen für die Kinder/Jugendlichen/Familien erreicht werden konnten.Die Auslastung der Einrichtung und die Dauer der Hilfen bilden weitere Kriterien für die Beurteilung der Ergebnisqualität.

Evaluation/ Ergebnisbetra   chtung:

  • Qualitätssicherung durch Wirksamkeitsoperationalisierung anhand von Schlüsselsituationen,
  • Klientenbefragung anhand von wissenschaftlich entwickelten Klientenbezogene Zielvereinbarungsbögen,
  • Arbeitshilfen Risikomanagement für die Familien,
  • themenspezifische externe Evaluationen über DJI, Fachhochschulen etc. bei Bedarf
6. Sonstiges

Die Wohngruppe befindet sich in einer Doppelhaushälfte in der Nähe des Völkerschlachtdenkmals und ist zu erreichen mit:

  1. Straßenbahnlinien 10 und 16 oder
  2. S-Bahn  Haltestelle „Marienbrunn“