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FLEXIBLES EINZELWOHNEN
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| Sitz: | Naumburger Straße 26,04229 Leipzig |
| Telefon: | 0341- 123 3600 |
| Fax: | 0341- 123 3595 |
| Mail: | jens.hartmann@leipzig.de |
| Ansprechpartner: | Herr Hartmann |
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1. Grundleistungsangebote
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Angebot:
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Verselbständigungsangebot nach § 30, 34, 41 SGB VIII
flexible Betreuungs- und Unterstützungsleistung zur Verselbständigung im eigenen Wohnraum ab dem 16. Lebensjahr
Hauptaugenmerk des pädagogischen Handelns liegt auf motivierenden Aspekten der Vermittlung einer, für die Jugendlichen nachvollziehbaren, Sinnhaftigkeit eigenen Handelns. Der Einsatz der Methoden erfolgt einzelfallorientiert. Darunter verstehen wir z.B.:
- die eigene Beschaffung von Wohnraum an sich,
- dessen Gestaltung und Einrichtung,
- ein Erlernen des wirtschaftlichen Umganges mit finanziellen Mitteln (gezielte Haushalts-/ Finanzplanung),
- motivierende Erfahrungen bei der Führung des eigenen Haushaltes,
- Erfolge im Umgang mit Behörden,
- die (Wieder)-Aufnahme von schulischen oder beruflichen Ausbildungen,
- Fehlerlernmethoden- positive Deutung als Erfahrungsbereicherung,
- Krise als Chance,
- klientenzentrierte Gesprächsführung,
- Sozialraumaquise/ Ressourcenprüfung/ -erarbeitung,
- mediative Angebote ("niederlagelose Konfliktbewältigung" nach Gordon, Transaktionsanalyse etc.),
- systemische Arbeitsweise (Geno-/ Soziogramme in Kooperation/ Abgleich mit dem ASD, zirkuläres Fragen, Lebensfluss, Wunderfragen etc.) in Kooperation,
- situationsbezogene Gesprächsführung,
- Wertschätzung, Joining,
- Vermittlung Ursache- Wirkung sowie
- klassisches Konditionieren im Alltagshandeln.
Monatlich wird ein Aktionsplan erstellt, der jedoch wöchentliche Ziele beschreibt (siehe Anlage). Diesen führt der Jugendliche selbst und bespricht ihn wöchentlich mit der ambulanten HelferIn. Er wird gleichzeitig als wesentliches Instrumentarium verstanden, Betreuungsintensitäten entsprechend zu verringern. Der Aktionsplan hat unterstützenden Charakter und steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hilfeplan.
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Personal:
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staatlich anerkannte Erzieherinnen mit Zusatzqualifikationen (HeilpädagogInnen, heilpädag. Zusatzausbildung, FK f. flex. Soz., syst. FamilienberaterInnen, syst. FamilientherapeutInnen)
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Kapazität:
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16 Plätze Mädchen und Jungen 10 -18 Jahre ( bei Bedarf bis 21 Jahre) in 2 autonomen Wohngruppen
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Räume:
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je nach angemietetem Wohnraum
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2. zusätzliche Leistungen
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abhängig vom individuellen Einzelfall durch Beauftragung durch den ASD
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3. Konzeptioneller Ansatz (Schwerpunkte)
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- Der/ die Jugendliche sucht mit Unterstützung der BetreuerIn und/ oder der Eltern nach geeignetem Wohnraum, der sich am momentanen Regelsatz des Sozialamtes orientiert. Vorrangig wird versucht, die Eltern/ Personensorgeberechtigten zu sensibilisieren den Wohnraum anzumieten bzw. zu bürgen. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Anmietung über den VKKJ.
- Den Kostensatz nach BSHG erachten wir als notwendig, damit eine evtl. spätere Finanzierung der Wohnung auf dieser Grundlage realistisch ist. Somit werden Probleme bei der Beantragung nachrangiger Leistungsansprüche mit dem 18. Lebensjahr vermieden.
- Der/ die Jugendliche übernimmt mit Beginn seiner eigenen Volljährigkeit (und somit Geschäftsfähigkeit nach BGB) später den Mietvertrag mit all seinen Regularien (Schönheitsreparaturen etc.).
- Sollte sich Eltern innerhalb ihrer Personensorge damit einverstanden erklären, den Mietvertrag zu übernehmen bzw. zu bürgen kann eine Anmietung über die Eltern auch vor dem 18. Lebensjahr des Jugendlichen erfolgen.
- Grundsätzlich wird versucht, eventuelle Kautionszahlungen im Vorfeld zu vermeiden. Dies scheint beim momentanen Wohnungsmarkt in Leipzig realistisch. Vereinbarungen über die Absicherung von Schönheitsreparaturen in Höhe einer eventuellen Kautionssumme könnten z.B. mit dem Vermieter individuell verhandelt werden.
- Als fachinhaltlich vorteilhaft erachten wir Wohnraum, den sich der/ die Jugendliche mit Unterstützung selbst gestalten kann (Farbgebung/ Maler-/ Tapezierarbeiten etc.) da somit eine Eigenidentifikation über das Selbstgeschaffene gefördert wird. Positiver Nebeneffekt könnte ein kautionsloses Mietverhältnis sein.
- Eine Koordinierung der Beantragung zur Übernahme von Erstausstattungs- und/ oder Renovierungskosten durch das Jugendamt, Sozialamt (Anträge auf Sozialhilfeleistungen sind ab 16. Lebensjahr gesetzlich möglich) oder Beteiligung der Eltern erfolgt durch den Betreuer.
- Unterstützungsleistungen in Verbindung mit Beantragungen (Energie, GEZ, post. Nachsendeaufträge, Strom-/ Wasserversorgung etc.) obliegen den Modalitäten des Einzelfalles.
- Das generelle Unterstützungs-/ Betreuungssetting des Einzelfalles formuliert die Leistungsbeauftragung/ Hilfeplan.
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| 4. Maßnahmen der Qualitätssicherung
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Anamnese und Planung
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- Bearbeitung von Anfragen fallführender Teams des VKKJ, ASD oder anderer Personen und Institutionen,
- Vorstellung des Betreuungsangebotes/ Planung des individuellen Einzelfalles
- ausführliches Anamnesegespräch/ Zielabgleich/ Realismusbezug
- Erstellen eines sozialpädagogischen "Fahrplanes"/ Vergleich Klienten- Aktionsplan
- individuelle Planung der Maßnahme, in Hinsicht auf möglicher Ziele und Angebote der Betreuung
- Mitwirkung bei der Hilfeplanung
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Fort- und Weiterbildung 2004
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- Systemisches Arbeiten
- klientenzentrierte Gesprächsführung
- Falldokumentation
- Sozialräumliche Vernetzung/ Quartiersmanagement
- Gender Mainstreaming
- Zukunftsorientierung contra Armutsperspektiven
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Dokumentation:
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- individuelle Maßnahmeplanung
- Betreuungsberichte
- interne Dokumentation der geleisteten Betreuungszeit
- führen einer Klientenakte/regelmäßige Hilfeplanberichte
- weitere Stellungsnahmen und Berichte bei Bedarf
- jährlicher Qualitätsentwicklungsbericht am Ende des Verhandlungszeitraumes,
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Supervision/ Fallcoaching
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- entsprechend den gültigen Fachstandards fortlaufende Fallberatung/ -besprechung mit den Fachberatern verbundinterne kollegiale Beratung
- internes/ externes Fallcoaching
- Mitarbeiterschlüsselsituationen/ selbstorganisiertes Arbeiten/ Zeitmanagement
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