Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
     

VKKJ/ AMBULANTE LEISTUNGEN
 
Sitz:Naumburger Straße 26,04229 Leipzig
Ansprechpartner: Herr Hartmann
Telefon/Fax:0341- 123 3600
1. Grundleistungsangebote
ambulante Betreuungs- und Förderangebote nach § 30,31,35,41 SGB VIII

Die ambulanten Leistungen des VKKJ stellt ein auf den Einzelfall abgestimmtes Hilfeangebot zur Erziehung oder für junge Volljährige dar, bei dem die Ziele, Formen und Leistungen der Betreuung variieren und eine individuelle Betreuungsintensität vereinbart wird.

In allen Fragen seiner individuellen Entwicklung erfährt das Kind/der Jugendliche/der junge Volljährige und deren Bezugssysteme Anregung, Beratung, Hilfe und Unterstützung. Entwickelt hat sich das Leistungsangebot auf Grundlage des angezeigten Bedarfes von:
  • Nachbetreuungsleistungen zur Absicherung einer Verselbständigung im Anschluss einer Leistung nach § 34 SGB VIII,
  • Unterstützungsleistungen bei der Verselbständigung im eigenen Wohnraum ab 16. Lebensjahr (siehe auch LB flexibles Einzelwohnen des VKKJ) sowie
  • Aspekten der Aufarbeitung bzw. Korrektur von Beziehungsstörungen innerhalb vorhandener und tragfähiger Familienstrukturen.
Ziel ist u.a. Hilfeprozesse zu beschleunigen, da bereits ein Beziehungsgeflecht (Vertrauensaspekt, Schwellenängste, etc.) zw. pädagogischen Mitarbeiter und Leistungsadressaten vorhanden war.

Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII ,i.V. § 41 SGB VIII)

Die ambulanten Leistungen einer Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer sind geeignet, wenn Problemlagen von Minderjährigen bzw. jungen Volljährigen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes bearbeitet werden müssen. Besonderer Focus wird dabei:
  • auf die Abklärung von Beziehungsstörungen innerhalb des familiären Umfeldes unter Einbezug der/ des Personensorgeberechtigten,
  • die Klärung schulischer bzw. berufsbildender Problemlagen sowie Förderung von Unterstützungsleistungen im Rahmen der Verselbständigung sowie
  • einer Ressourcenprüfung bzw. der Förderung positiver sozialer Bezüge (Freundeskreis, Freizeitanbindung etc.) gelegt.
sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die Leistungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) sind ein Unterstützungsarrangement für die gesamte Familie, wo die konkrete Hilfeleistung i.d.R. auch in der Familie stattfindet. Da sie vorrangig eine konkrete und lebenspraktische Hilfeleistung darstellt, ergibt sich der Auftrag, einen entsprechenden Abgleich und Ergänzung zwischen beratenden und der Vermittlung von lebenspraktischen Handlungsabläufen zu vermitteln. Zutreffend sind die Leistungen somit für Familiensysteme:
  • mit materiellen und finanziellen Problemlagen, die dadurch Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung in der Ausübung ihrer Erziehungsaufgaben/ Personensorge haben,
  • die durch individuelle Lebenskrisen kurzfristiger Hilfe und Unterstützungsleistungen bedürfen, um weiterführende Problemsituationen bzw. -eskalationen zu vermeiden, und
  • die Probleme mit Beziehungsabbrüchen innerhalb ihrer Herkunftssozialisation haben (Kind als Symptomträger).
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII i. V. § 41 SGB VIII)

Da die Betreuungsleistungen sich auf die individuelle krisenbehaftete Lebenssituation des Klienten auszurichten, ist die Zielgruppe für o.g. Leistungsbereich ist folgendermaßen zu beschreiben: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit
  • Erfahrung physischer, sexueller oder psychischer Gewalt und deren Folgeerscheinungen (Störungen des Essverhaltens, autoaggressive Verhaltensformen, Aggressionen, Delinquenz, Suchtverhalten mit Beschaffungsdruck und Prostitutionserfahrungen, Schulverweigerung etc.),
  • massiven Persönlichkeits- oder Entwicklungsstörungen,
  • manifestierten Flucht- bzw. Verdrängungstendenzen,
  • Psychiatrieerfahrungen unterschiedlichster Art,
  • Straßen-/ Inobhutnahmekarrieren/ Trebegänger,
  • Belastungen, die zu Beziehungsabbrüchen mit der Herkunftssozialisation führten (Kind als Symptomträger) und
  • Integrationsproblemen.

3,42 VzÄ staatlich anerkannte Erzieherinnen mit Zusatzqualifikationen (HeilpädagogInnen, heilpädag. Zusatzausbildung, FK f. flex. Soz., syst. FamilienberaterInnen, syst. FamilientherapeutInnen), Dipl. Sozialarb./ Sozialpädagogen

in Verhandlung
1. Grundleistungsangebote
abhängig vom individuellen Einzelfall durch Beauftragung durch den ASD