Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
     

ZUSAMMENARBEIT MIT DEN MITARBEITER/INNEN DES ASD
1. Kooperation als Arbeitsgrundlage
Eine der Grundlagen der Arbeit der Wohngemeinschaften des VKKJ ist die kooperative Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen des ASD. Dies ist gesetzlich im § 36 SGB VIII formuliert und gefordert.
2. Leistungsinhalte
An den Arbeits- und Hilfeprozessen sind das Kind/der Jugendliche(r), der Sorgeberechtigte/ weitere Familienmitglieder, der Vormund, der/ die ASD-MitarbeiterIn, der/ die Erzieherin/Betreuerin der WG (evt. Teamleiterin, Heimleiterin oder Stellvertreter) beteiligt.

Die Zusammenarbeit mit den ASD- MitarbeiterInnen ist darauf gerichtet, diese bei der Wahrnehmung der individuellen Fall-Verantwortung zu unterstützen sowie über den Verlauf des Hilfeprozesses nach Absprache und Bedarf zu informieren.
3. Leistungsumfang
Die Leistungen in diesem Bereich werden von dem Kind bzw. Jugendlichen nicht vordergründig wahrgenommen. Der Berührungs- und Angelpunkt liegt bei den Anfangsgesprächen, bei Gesprächen betreffend den Hilfeplan, seiner Realisierung und Weiterentwicklung und natürlich bei der Beendigung der stationären Hilfen für das Kind/ den Jugendlichen.
Für diese Aufgaben dient als Basis der Team- Konsens hinsichtlich der Diskussion und Aushandlung neuer realistischer Zielstellungen im Hilfeplan mit allen Beteiligten. Die im Gespräch erarbeiteten Zielsetzungen werden im Hilfeplan verankert und damit abrechenbar gemacht.
Die Hilfeplangespräche werden mit den Kindern/Jugendlichen individuell vorbereitet, um die Aufregung zu mindern; des weiteren dienen diese Gespräche als vorbereitende Rückschau auf die Ereignisse des vergangenen halben Jahres und natürlich sollen sie das Kind/ den Jugendlichen motivieren, an den Hilfeplanverfahren offen teilzunehmen.
Dazu akzeptiert das MitarbeiterInnen-Team die unterschiedlichen Sichtweisen und ist zwischen den Beteiligte vermittelnd tätig; es wirkt deeskalierend auf verhärtete Situationen und zielt auf einen Kompromiss oder Konsens.
Ist keine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich, so werden gemeinsam mit dem Kind/ Jugendlichen, den ASD- MitarbeiterInnen und den Betreuern Alternativen überlegt, realisiert und bei Bedarf auch zukünftig begleitet
Ist weiterhin die Fortführung der Hilfeleistung in der WG notwendig, werden in gemeinsamer Arbeit Faktoren benannt, neue Zielsetzungen vereinbart, Teilziele abgesteckt, realisiert und in der Einzelfallakte (subjektive Akte) der WG dokumentiert.