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WOHNGRUPPEN
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1. Bezeichnung der Leistung
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Stationäre Unterbringung
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2. Leistungsparagraphen
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§§ 34, 35a, 41, KJHG und § 71 JGG
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3. Leistungsinhalte
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Zusammenfassung der Grundleistungen:
- Grundversorgung wie z.B. Sicherung altersgerechter Mahlzeiten
- Förderung der körperliche Entwicklung wie z.B. Beobachtung des allgemeinen Gesundheitszustandes und
eventuelle Inanspruchnahme von Fachkräften ( Psychologen)
- Freizeitverhalten und - Möglichkeiten wie z.B. Sicherung individueller Freizeit und organisierte Freizeit,
wie Gruppenfahrten und andere Veranstaltungen
- Schulische- und berufliche Entwicklung wie z.B. Sicherung von nutzbringender Hausaufgabenerledigung und
individueller Berufsberatung
- Erlernen von Kulturtechniken wie z.B. Umgang mit Medien und Bewältigung von Alltagskompetenzen
- Verselbstständigung - Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten wie z.B. hauswirtschaftliche Mitwirkung und
Umgang mit persönlichen und Gruppengeldern
- Allgemeines Sozialverhalten - Identität wie z.B. Erlernen von Verhaltensrepertoire
- Besonderes Sozialverhalten wie z.B. Analyse von aggressiven Verhaltensauffälligkeiten und deren Abminderung
- Familiäre Entwicklung wie z.B. Einbeziehung der Eltern in die sozialpädagogische Arbeit und Nutzung
familiärer Möglichkeiten
- Allgemeines Wohlbefinden wie z.B. individuelles Eingehen auf das Kind und seiner persönlichen Bedürfnisse,
Neigungen und Defizite
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Zielgruppen
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Alter: 6 - 21 Jahre
Geschlecht:weiblich und männlich
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Aufnahmekriterien
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Prüfung des Einzelfalles (evtl. auch Altersabweichungen )
- Familien die in ihrer konkreten Situation erhebliche Probleme mit der Absicherung der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder haben
- Familien bzw. Eltern, die in Überlastungssituationen nicht im ausreichenden Maße die weitere individuelle und soziale Entwicklung ihrer Kinder fördern können und es somit zur perspektivischen Be-nachteiligung ihrer Kinder kommen kann
- Kinder und Jugendliche, die sich in potenzieller Gefahr für ihr Wohl befinden
- Kinder und Jugendliche, die eine Recht auf Eingliederungshilfe auf Grund ihrer seelischen Behinderung haben
- Jugendliche bzw. junge Volljährige, die eine Nachbetreuung (im eigenen Wohnraum) benötigen.
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Ziele und Methoden:
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Das Grundverständnis für unsere Angebote liegt in der Umsetzung der rechtlichen Ansprüche
auf Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG, insbesondere der §§ 34, 35a, 41. Wir verstehen
uns als Partner für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in verschiedensten Krisensituationen.
Dabei wollen wir:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vergl. §1Abs3 KJHG)
Bei der Umsetzung der Ziele erscheint es uns besonders wichtig, die Hilfeformen für jede Familie mit ihren
ganz persönlichen Bedürfnissen zu finden. Dabei ist eine Vernetzung von ambulanten, teilstationären und
stationären Angeboten zu berücksichtigen. Wichtig ist die Kommunikation der verschiedenen Träger und
Hilfeleistenden, die Einbeziehung aller am Hilfeprozess Beteiligten, vor allem aber der Familien und ihrer
Kinder, ohne deren Einverständnis und ihrer Mitwirkung entsprechend ihrer Fähigkeiten keine Hilfe die
geeignete sein kann.
Hilfen zur Erziehung sind nicht losgelöst von gesellschaftlichen Veränderungen und Einflüssen. Hilfe zur
Erziehung heißt auch, sich stark machen für die Schwachen. In unseren Angeboten versuchen wir die
verschiedenen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Aus den Erfahrungen der
Einrichtung heraus entwickelte sich ein Verselbständigungsangebot für Jugendliche, die in ihre Familien
reintegriert werden können. Hier liegt das schrittweise Erlangen von Eigenständigkeit im Vordergrund.
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4. Leistungsumfang
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- Alltagsbetreuung incl. Betreuung bei externen Terminen (Arzt / Therapeuten / Schule / Eltern)
- individuell ausgerichtete Unterkunft
- Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderung
- gesundheitliche Betreuung
- Beförderung der Selbständigkeit, der Individualität und der Gemeinschaftsfähigkeit
- gemeinsame / individuelle Mahlzeiten
- Medizinische Versorgung
- Freizeitgestaltung
- Wochenend- und Feriengestaltung
- individuell bedeutsame Feste und Feiern im Jahreslauf
- Schulbeförderung
- Eltern - und Familienarbeit
- Aufnahmeverfahren
- Hilfeplangespräche
- Sachstandsberichte zur Entwicklung
- geschlechtsspezifische Angebote
- familienorientierte Alltagsgestaltung
- einzelfallorientierte Dokumentation
- Nachtdienst im Stammhaus
Die Grundleistungen der Wohngemeinschaft basieren auf Unterbringung, Versorgung und sozialpädagogische
Beratung und Betreuung:
- Aushandeln und Aufbau eines individuell geeigneten Hilfesystems
- Aufbau und Förderung stabiler Beziehungen in den Alltagsabläufen
- umfassende Einbeziehung der Familie in die Hilfe- u. Erziehungsplanung sowie in die
- Alltagsgestaltung
- 14-tägige Elterngespräche
- Telefonate, Hausbesuche
- Information und Absprache über aktuelle Geschehnisse
- Einbeziehung der Eltern bei Arztbesuchen
- gemeinsame Kontakte zu Schulen und Ausbildungsstätten / Elternabende /
- Lehrersprechstunden
- Hilfe bei der Klärung von Konfliktsituation und aktuellen Problemen
- Biographiearbeit / Anamnese / Genogramm
- Ganzheitliche systemische Herangehensweise
- Entdeckung, Mobilisierung und Stabilisierung vorhandener Ressourcen
- Anbahnen und Unterstützung bei der Entwicklung realistischer Lebensperspektiven
- Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
- Förderung der Selbstkontrolle
- Gespräche zur Aufarbeitung der Vergangenheit und von aktuellen Problemen
- Unterstützung und Stützung bei der Klärung von familiären Angelegenheiten
- Vermittlung und Zusammenarbeit mit externen Fachkräften
- ( Ärzte, Psychologen, Jugendgerichtshilfe, Lehrer, Drogenberatung, Einzelbetreuer, BIZ )
- Hilfe und Unterstützung für eine angemessene Schul- bzw. Berufsausbildung
- regelmäßige Kontakte zu Schulen bzw. Ausbildungszentren
- Teilnahme an Elternabenden und Lehrersprechstunden
- Hausaufgabenhilfe / Hausaufgabenförderung
- gezielte Förderung bei besonderen Schwierigkeiten
- Einsatz von didaktischen Materialien zur Festigung, Übung und Wiederholung
- Unterstützung bei der Klärung von schulischen Problemen
- Organisation von Fahrdiensten
- Unterstützung bei der Aufarbeitung von Lehrstoff
- Hilfe bei Prüfungsvorbereitung
- Hilfe bei der Berufsfindung
- Unterstützung bei Bewerbungen
- Zusammenarbeit mit BIZ
- Schulung von Ausdauer und Konzentration
- individuelle Spielangebote um spezielle Wahrnehmungsbereiche zu fördern
- Hilfe und Unterstützung zur angemessenen Teilnahme am Leben in der Gesellschaft
- Findung und Förderung von Kontakten außerhalb der WG
- Teilnahme an Veranstaltungen im regionalen Raum
- Vermittlung von Sportgemeinschaften
- Förderung im sozialen Bereich
- Integration in die WG
- Unterstützung von Kontakten nach Außerhalb
- Übertragung von Aufgaben für die Gemeinschaft
- Nutzung vorhandener Ressourcen
- Hilfe und Unterstützung beim Erlernen von lebenspraktischen Dingen / Hauswirtschaftspraxis
- erwerben / Umgang mit Geld / Selbstständigkeit bei Einkäufen, Kochen und Backen
- Wäschepflege / Wohnraumreinigung / Umgang mit Ämtern und Behörden / Schriftverkehr / Einteilung des Tagesablaufs / Umgang mit dem Sparbuch / Einrichtung des Zimmers
- Entwicklung und Förderung eigener Wohnideen
- Vermittlung von Wertvorstellungen
- Förderung eines sorgsamen Umgangs mit persönlichem Eigentum und dem Eigentum anderer
- erlebnispädagogische Unternehmungen am Wochenende und in den Ferien
- Anregung und Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Beratung und Begleitung bei der Klärung behördlicher Angelegenheiten
- Befähigung zum eigenständigen Wahrnehmen von Arzt-, Polizei- u. Gerichtsterminen
- Aufarbeitung gesundheitlicher Defizite
- Impfungen / Orthopädie / Kiefernorthopädie / Zahnarzt (Bonusheft) / Augenarzt / Frauenarzt
- Vermittlung und Begleitung therapeutischer Maßnahmen
- Nutzung des bekannten Hausarztes
- Möglichkeit des Lebens im Autonomiebereich des Stammhauses
- Erlernen und Üben von hauswirtschaftlich und lebenspraktischer Autonomie
- Förderung von Akzeptanz und Toleranz untereinander
- Eigenverantwortlicher Umgang mit Verpflegungsgeld
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