Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
     

TAGESPFLEGE
Was ist Tagespflege?

Eltern und Alleinerziehende haben heute die Wahl, sie können ihr/e Kind/er zur Betreuung in eine Kindertagesstätte und als alternatives oder zusätzliches Angebot in eine Tagespflegestelle geben.

Tagespflege kann ganztägig oder nur stundenweise, jedoch nicht rund um die Uhr erforderlich sein. Vor allem Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr entscheiden sich für Tagespflege.

Der familiäre Rahmen bei der Tagesmutter/dem Tagesvater hat viele Vorteile für das Kind besonders im Krabbelalter. Ihr Kind kann bei Ihnen zu Hause oder bei der Tagesmutter/dem Tagesvater betreut werden. Sie können sich individuell absprechen und es gibt keine starren Betreuungszeiten.

Gesetzliche Grundlage sind § 23 SGB VIII (KJHG) und das Sächsische Kindertagesstättengesetz, insbesondere § 3