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SCHULISCHE UND BERUFLICHE FÖRDERUNG
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1. Bezeichnung der Leistung
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Auch die schulische und berufliche Förderung ist eine GRUNDLEISTUNG der Wohngemeinschaften des VKKJ.
Das Angebot gehört zu den grundlegendes Aufgaben des WG- Alltags.
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2. Leistungsparagraphen
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Die Leistungen werden nach den §§ 30, 33 – 35 SGB VIII und den § 35a, § 41 SGB VIII erbracht.
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3. Leistungsinhalte
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Zielgruppen
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Die Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche vom 6. – 27 Lebensjahr mit geistigen/ seelischen Störungen,
Schulschwierigkeiten (Schulschwänzen, Schulverweigerung, Lernstörungen etc.), des weiteren mit Auffälligkeiten
oder Störungen im Tätigkeits- und Leistungsbereich und mit Verhaltensauffälligkeiten.
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Ziele und Methoden
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Die Ziele der schulischen und beruflichen Förderung werden einzelfallbezogenen realisiert. Diese haben
folgende Inhalte und Aufgaben:
- Unterstützung bei der Erfüllung schulischer Pflichten und Aufgaben;
- Hilfe bei der Festigung schulischer Kenntnisse in den verschiedenen Fächern (Übungs- und Förderaufgaben,
Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Prüfungen);
- Kontrolle von Hausaufgaben, schulischen Vorbereitungen
- Wenn erforderlich, einzelfallspezifische Kontrollen des Ranzens, der Arbeitsmaterialien,
Vorbereitungen auf den neuen Schultag
- Angebote zur Erweiterung des Allgemeinwissens (z.B. Nachschlagewerke, Computer, Literatur- und Videoangebote
entsprechend des Alters der Kinder und Jugendlichen);
- Realisierung schwerpunktmäßiger fachbezogener Förderaufgaben nach Absprache mit dem Fachlehrer
- Finden und Realisieren der schulischen Laufbahn und der beruflichen Orientierung
Je nach Einzelfall wird eine mehr oder wenig intensive Hilfe und Beratung in Bereichen wie Hausaufgaben,
Lernen und weitergehende Fördermaßnahmen angeboten. Die jeweilige Hilfe, Unterstützung der/des Jugendlichen
durch den Erzieher wird am Anfang sehr intensiv gewährt. Zunehmend jedoch wird die Hilfe begleitend und in
Eigenverantwortung der/des Jugendlichen übergeleitet; dieser Schritt dient der Förderung der Verselbständigung.
Parallel erfolgt aber auch eine Kontrolle und beratende Einflussnahme des Betreuers, außerdem kann er/ sie das Kind/
den Jugendlichen motivieren.
Zur Realisierung des Angebotes erfolgt eine enge, kooperative Zusammenarbeit mit den Schulen/ Berufsschulen/
mit dem Arbeitsamt/ Regionalschulamt/ Sozialamt. So sollte beispielsweise der jeweilige Klassenleiter
Informationen darüber erhalten, warum das Kind/ der Jugendliche in einer Wohngemeinschaft lebt; dies geschieht
natürlich nir mit der Einwilligung des Personensorgeberechtigten.
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5. Leistungsumfang
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Die Leistungen in dem Förderangebot sind sehr weitreichend und haben die Möglichkeit, die gesamte schulische und
berufliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unterstützend zu begleiten.
So leisten die Betreuer intensive Hilfe bei den Hausaufgaben, bei Entscheidungen betreffend die Wahl von Schulart
bzw. Profil. Den Kindern und Jugendlichen wird ein eventueller Schulwechsel/Integration in eine neue Schule
ermöglicht und erleichtert.
Es werden auch Elternabende, Elterntage oder andere schulische Veranstaltungen unter Einbeziehung der Eltern
durch die Erzieher der WG` s abgedeckt.
Sie erhalten Unterstützungen in Fragen der Vorbereitung und Realisierung der beruflichen Integration. Wenn es
erforderlich ist, findet zusammen mit den Betreuern und den Jugendlichen eine gemeinsame Suche nach
Arbeitsplätzen über das Arbeitsamt oder den freien Arbeitsmarkt statt.
Des weiteren erfolgt eine Kooperation mit Ausbildungsbetrieben, Ausbildern, Sozialarbeitern (z.B. BVJ) analog zu
der Kooperation mit den Schulen. Außerdem werden die sorgeberechtigten Eltern über den Stand der beruflichen
Entwicklung der Jugendlichen informiert.
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