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FLEXIBLE AMBULANTE HILFEN
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1. Bezeichnung der Leistung
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Flexible ambulante Hilfen
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2. Leistungsparagraphen
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Rechts- und Durchführungsgrundlagen sind folgende Paragraphen des SGB VIII:
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung
von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung
des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 41 Hilfe für junge Volljährige / Nachbetreuung
- Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen
Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen
Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt;
in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
- Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten §27 Abs.3 sowie die §§28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der
junge Volljährige tritt.
- Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang
beraten und unterstützt werden.
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3. Leistungsinhalte
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Zielgruppen
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Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien
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Ziele und Methoden
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- Gewährung individuell ausgerichteter pädagogischer Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zur
Verselbständigung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen
- Konsequente Hinführung zur Selbständigkeit bei Begleitung der schrittweisen Eigenstndigkeit
- Betreuung und Begleitung des gesamten Ablösungsprozesses
- Einsatz pädagogischer Mittel und Methoden zur Verbesserung der sozialen Handlungskompetenz
- Einbeziehung weiterführender Überlegungen als Prävention für die zukünftige Lebensbewältigung
- Anbahnen und Festigung der Fähigkeit, sich positiv - konstruktiv mit problematischen Alltagssituationen
auseinander zu setzen
- Verhinderung / Rückbau unproduktiver Problemlösungsstrategien
- Unsere MitarbeiterInnen verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der praktischen
Jugendhilfe. Ihr methodisches Repertoire sowie ihre Arbeitsweisen richten sich nach der Bedürfnis –und
Problemlage, nach der Lebenslage und Lebensweise des Einzefalles. Darin sind integriert:
- Einzelfallarbeit entsprechend spezifischem Hilfebedarf / Hilfeplan
- Arrangieren von Lernsituationen und lernträchtigen Lebensbedingungen, die durch vielfältige Anregungen,
Chancen des Ausprobierens und einer Milderung der Folgen des Scheiterns gekennzeichnet sind.
- Schaffung und Zulassen von Räumen für Selbstentwicklung und Selbstinszenierung
- gemeinsame Vorbereitung der Nachbetreuung und deren Inhalte
- Mobilisierung von Hilfe im sozialen Umfeld
- zeitweilige gruppenpädagogische Interaktion mit Wohngruppen
- freizeitpädagogische Vorhaben
- Deeskalation problematischer Situationen
- Festigung einer positiven und belastbaren Beziehung zum Klienten
Sollte die Hilfsmaßnahme als Fortsetzung teilstationärer/stationärer Betreuung erfolgen, übernimmt den Fall der/die
vorherige BezugserzieherIn.
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4. Leistungsumfang
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Unsere flexiblen ambulanten Hilfen wenden sich gezielt an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren
Familien, um bei aktuellen Problemlagen oder in Krisensituationen in strikter Anwendung des KJHG bedarfs- und
bedürfnisgerechte Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Vor dem Hintergrund stationärer und teilstationärer Betreuungsformen im regionalen Hilfeverbund des VKKJ haben wir
die Möglichkeit, Übergänge zwischen den einzelnen Betreuungs- und Hilfeformen zu arrangieren.
Unser systemisch - ganzheitliches Hilfeverständnis veranlasst uns, gemeinsame Lösungswege zu suchen, indem wir
den Blick auf die Stärken und Fähigkeiten der Beteiligten richten.
Gemeinsam erarbeiten wir neue Handlungs-, Konflikt- und Problemlösungsstrategien, indem wir uns an vorhandenen
Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten orientieren.
Die Einbindung der flexiblen ambulanten Hilfen in den gesamten VKKJ - Hilfeverbund ermöglicht eine enge Vernetzung
mit anderen bestehenden Angeboten sowie Effektivitt und Verlässlichkeit in der Betreuungsarbeit.
Grundleistungen:
- gemeinsames Aushandeln der zu erreichenden Ziele sowie der darin integrierten Inhalte, zu erlernenden
Fähigkeiten und Techniken
- beratende Hilfe zur realistischen Einschätzung der persönlichen Situation
- Aufdecken individueller Ressourcen
- Entwicklung persönlicher Vorstellungen
- Abklären von Spielräumen der Eigen- und Mitverantwortung
- gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Organisation und Bewältigung einer eigenen Lebensführung
- Vorbereitung und Unterstützung des Aufsuchens von Äämtern, Behörden, Beratungsstellen u.ä.m.
- Begleitung der schulischen und beruflichen Ausbildung
- Begleitung der Arbeitsplatzsuche oder ähnlicher Beschäftigungsmodelle
- Begleitende Abklärung notwendiger gerichtlicher Auflagen und Verbindlichkeiten
- offener wöchentlicher Treff in der jeweiligen Herkunfts - WG als Reflexion und Rückhalt
- Anbindung an geeignete soziale Hilfssysteme
- Thematisierung auftretender alltäglicher Konflikte und Probleme
- Entlastungs - und Lösungsimpulse in Krisensituationen
- Beobachtung, Dokumentation und regelmäßige Auswertung des Entwicklungsverlaufs
- Planung und Durchführung einzelfallorientierter Freizeitaktivitäten
- Gewährleistung einer heilpädagogischen Grundversorgung
- stabile Bezugsperson
- Aufbau/Aufrechterhaltung tragfähiger Beziehungen
- beratende, stützende Gesprche
- kritische Offenheit der BetreuerIn
- angemessenes Vertreten persönlicher Bedürfnisse und Interessen
- Übungen zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation
- Umgang mit Regeln und Normen
- Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
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