Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
     

AUßENWOHNGRUPPEN
1. Bezeichnung der Leistung
  • Erziehung in betreuter Wohnform nach §§34, 35a, 41 KJHG
  • im Einzelfall kann Betreuung nach § 35 KJHG geprüft werden
  • ambulante Hilfe für junge Volljährige nach § 41 KJHG Das Grundverständnis für unsere Angebote liegt in der Umsetzung der rechtlichen Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG, insbesondere der §§ 34, 35a, 41. Wir verstehen uns als Partner für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in verschiedensten Krisensituationen.
Dabei wollen wir:
  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstüFtzen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vergl. §1Abs3 KJHG) Bei der Umsetzung der Ziele erscheint es uns besonders wichtig, die Hilfeformen für jede Familie mit ihren ganz persönlichen Bedürfnissen zu finden. Dabei ist eine Vernetzung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten zu berücksichtigen. Wichtig ist die Kommunikation der verschiedenen Träger und Hilfeleistenden, die Einbeziehung aller am Hilfeprozess Beteiligten, vor allem aber der Familien und ihrer Kinder, ohne deren Einver-ständnis und ihrer Mitwirkung entsprechend ihrer Fähigkeiten keine Hilfe die geeignete sein kann.
2. Leistungsparagraphen
Leistungen nach SGB VIII / stationäre Betreuung nach §§ 34,35a KJHG / teilstationäre Betreuung nach §§ 32,35a KJHG / Hilfe fr junge Erwachsene nach § 41 KJHG
3. Leistungsinhalte
Für WG stehen in ihrer Gesamtheit folgende Aussagen im Mittelpunkt, auf denen die Grundleistungen basieren:
  1. Erziehung und Führung zur Selbständigkeit
  2. Vermittlung emotionaler und sozialer Fähigkeiten
  3. Möglichkeiten schaffen, die eine Entfaltung der Individualität ermöglichen, einschließ-lich der Erweiterung der sozialen Beziehungen auch außerhalb der Wohngruppen
  4. Aufbau von Interessen für kulturelle und ästhetische Aspekte
  5. Hilfe zur Erkennung des eigenen gesellschaftlichen Platzes
  6. Förderung des schulischen Bereichs ( ohne Ersatzschule zu sein)
  7. Betonung des integrativen Gruppencharakters z.B. bei Betreuung nach §71 JGG
    Die Umsetzung dieser Inhalte verlangt ein hohes Maß an Fachlichkeit, Organisationsstruktu-ren, effektiven Dienstplänen und Anleitungsaspekten, um nur einige Erfordernisse aufzuzei-gen. Pädagogische Wirksamkeit bedeutet für uns u.a. die Balance zwischen Toleranz und Konsequenz gegenüber den Kindern und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis max. 21 Jahre

Mit allen von uns angebotenen Hilfeformen haben wir das Ziel, den bei uns Hilfe und Unterstützung suchenden Menschen bei der Entwicklung und Stärkung ihrer sozialen Kompetenz und beim Aufdecken ihrer eigenen Ressourcen zur Seite zu stehen. Die natürliche Kraft in der Familie hervorzuheben und zu fördern, steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen.

Wir entwickeln und bieten Hilfeformen an, die sich am Bedarf des konkreten Einzelfalles orientieren. Wir gestalten unsere Hilfeformen flexibel. Dies bedeutet “ Hilfen aus einer Hand “ anzubieten, um Beziehungsabbrüche weitestgehend zu vermeiden. Auf der Basis eines ganzheitlichen, systemischen Entwicklungsansatzes erbringen wir unsere Leistungen in Form eines Hilfeunternehmens, welches modernen jugendhilferelevanten Ansprüchen genügt. In unserer innerbetrieblichen Führung und Zusammenarbeit verpflichten wir uns zu einem kooperativ-partnerschaftlichen Umgang miteinander, wofür wir entsprechende Leitsätze erarbeitet haben. Diese Leitbild-Formeln bekräftigen die Arbeit im Hilfeverbund, der sich als einen sozialpädagogisch konzipierten und gestalteten zeitweiligen Lern- und Lebensort für Kinder, Jugendliche, Jungerwachsene sowie deren unmittelbarer Bezugspersonen versteht. Alle MitarbeiterInnen sind den Grundwerten sozialer Arbeit verpflichtet:
  • fachliches Herangehen ( Professionalität )
  • korrekter Umgang ( Rechtlichkeit )
  • Einbeziehung von Beginn an ( Partizipation )
  • Offenheit und Offen sein ( Zugänglichkeit )
  • Nachvollziehbarkeit allen Tuns ( Transparenz )
  • Pädagogische Gestaltung von Freiräumen ( Freizügigkeit)
  • Berücksichtigung von Bedürfnissen und Wünschen ( Abgestimmtheit )
  • Gewährleistung von Sozialdatenschutz ( Vertraulichkeit )
  • Ständige Teilhabe aller Beteiligten ( Informiertheit )
  • Angemessener Umgang mit spezifischen Lebenssituationen( Normalität )
  • Aufbau/Entwicklung tragfähiger Beziehungen ( Verständigung )
  • Strikte Orientierung am konkreten Einzelfall ( Individualisierung )
  • Integration in den WG - Alltag ( Zügigkeit )
  • Pädagogische Gewissheit ( Achtung / Akzeptanz )
  • Integrative Orientierung ( keine Ausgrenzung )
Alle im Hilfeverbund Tätigen setzen diese Orientierungen in ihrem Alltagshandeln um. Erwartet wird eine Herangehensweise, die nicht von persönlichen Ansichten über Erziehung, nicht von realitätsfremden Vorstellungen, Voreingenommenheiten und Wünschen geprägt wird. Darum wird mit jedem Betroffenen sein spezifisches Hilfekonzept ausgehandelt, vor-handene Angebote, Formen und Strukturen werden niemandem übergestülpt.
4. Leistungsumfang
  1. Grundversorgung wie z.B. Sicherung altersgerechter Mahlzeiten
  2. Förderung der körperliche Entwicklung wie z.B. Beobachtung des allgemeinen Ge-sundheitszustandes und eventuelle Inanspruchnahme von Fachkräften (Psychologen)
  3. Freizeitverhalten und - Möglichkeiten wie z.B. Sicherung individueller Freizeit und or-ganisierte Freizeit, wie Gruppenfahrten und andere Veranstaltungen
  4. Schulische- und berufliche Entwicklung wie z.B. Sicherung von nutzbringender Hausaufgabenerledigung und individueller Berufsberatung
  5. Erlernen von Kulturtechniken wie z.B. Umgang mit Medien und Bewältigung von Alltagskompetenzen
  6. Verselbstständigung - Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten wie z.B. hauswirtschaftliche Mitwirkung und Umgang mit persönlichen und Gruppengeldern
  7. Allgemeines Sozialverhalten - Identität wie z.B. Erlernen von Verhaltensrepertoire
  8. Besonderes Sozialverhalten wie z.B. Analyse von aggressiven Verhaltensauffälligkeiten und deren Abminderung
  9. Familiäre Entwicklung wie z.B. Einbeziehung der Eltern in die sozialpädagogische Arbeit und Nutzung familiärer Möglichkeiten
  10. Allgemeines Wohlbefinden wie z.B. individuelles Eingehen auf das Kind und seiner persönlichen Bedürfnisse, Neigungen und Defizite